Rechtsanwalt Vertragsrecht Bonn
Ihr Spezialist für Vertragsrecht in Bonn
Nach deutschem Recht gilt die Vertragsfreiheit, die sog. Privatautonomie. Dies ist der Ausfluss der allgemeinen Handlungsfreiheit, die verfassungsrechtlich durch Art. 2 Abs. 1 GG garantiert wird. Dies bedeutet, dass jeder den Vertrag hinsichtlich der Wahl des Vertragspartners, des Gegenstandes, des Inhalts und der Form frei gestalten kann. Die Schranken ergeben sich nur aus gesetzlichen Regelungen, die zwingend vorgeschrieben sind oder aus guten Sitten.
Wir helfen Ihnen bei Fragen und Problemen des allgemeinen Vertragsrechts. Wir beraten Sie bei der Gestaltung und Überprüfung von Verträgen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Wir unterstützen Sie bei Vertretung und Durchsetzung der fälligen Forderungen von der Mahnung und Vertretung im gerichtlichen Mahnverfahren bis zur Zwangsvollstreckung.
Die Reform des Insolvenzrechtes 2020/2021, die bald bevorsteht, soll zahlreiche Erleichterungen bei der Durchführung des Insolvenz- und Restschuldbefreiungsverfahrens bringen und diese effizienter machen. Die Dauer der Restschuldbefreiung soll grundsätzlich ggf. stufenweise für Verbraucher auf drei Jahre verkürzt werden. Lassen Sie sich beraten.
Rechtsanwältin Luba Mayr, Rechtsanwältin für Vertragsrecht
- Studium der Rechtswissenschaften an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms Universität Bonn
- Juristischer Vorbereitungsdienst beim Oberlandesgericht Köln
- Erfolgreicher Abschluss zum Fachanwalt für Miet- und WEG-Recht
- Regelmäßige Fortbildung im Miet- und WEG-Recht
- mehr als 18 Jahre Berufserfahrung
- Vertretung bundesweit vor allen Gerichten
- Mitglied im Deutschen Anwaltverein
- Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien
- Mitglied Deutscher Mietgerichtstag
- Mitglied bei der Rechtsanwaltskammer Köln
Unser Honorar für die Erstberatung
Für die persönliche oder telefonische Erstberatung fallen für Verbraucher Kosten in Höhe von max. 226,10 € inkl. MwSt. an. Sie erhalten dafür
- die Einschätzung der Erfolgsaussichten Ihres Anliegens,
- wir zeigen Ihnen die möglichen Lösungswege auf und
- erläutern die voraussichtlichen Kosten des Verfahrens, einschließlich der Möglichkeit der Kostenübernahme durch Dritte (Rechtsschutzversicherung oder Prozesskostenhilfe) oder Kostenerstattung vom Gegner.
Haben Sie noch Fragen, sprechen Sie uns an! Wir erläutern Ihnen die Kosten der Erstberatung in Ihrem konkreten Fall.