VERKEHRSRECHT.

Rechtsanwalt Sozialrecht Bonn

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Ihr Spezialist für Vekehrsrecht in Bonn

Beim Verkehrsrecht unterteilt sich die Tätigkeit eines Anwalts im Wesentlichen nach dem öffentlichen Verkehrsrecht, dem Verkehrszivilrecht und Verkehrsstrafrecht. Unter dem öffentlichen Verkehrsrecht versteht man die Bußgeld-  und Verwaltungsangelegenheiten, wie die Erteilung, Entziehung oder die Neuerteilung des Führerscheines, Anordnung der MPU oder Fahrtenbuchauflage, EU-Führerscheine. Das Verkehrszivilrecht umfasst dagegen die Regulierung von Verkehrsunfällen gegenüber dem Unfallverursacher bzw. seiner Haftpflichtversicherung und die Durchsetzung entsprechender Schadensersatzansprüche. Unter Verkehrsstrafrecht fallen Angelegenheiten, die über die bloßen Ordnungswidrigkeiten hinausgehen. Es umfasst Straftaten, die im Zusammenhang mit Straßenverkehr begangen werden, wie Trunkenheit im Verkehr, Fahrerflucht, Fahren ohne Fahrerlaubnis, fahrlässige Körperverletzung,  unterlassene Hilfeleistung, Gefährdung im Straßenverkehr und weitere Straftatbestände.

Wir bieten Ihnen u.a. folgende Leistungen im Verkehrsrecht

 

Rechtsanwältin Luba Mayr, Rechtsanwalt spezialisiert für Verkehrsrecht

  • Tätigkeitsschwerpunkt Verkehrsrecht
  • Studium der Rechtswissenschaften an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms Universität Bonn
  • Juristischer Vorbereitungsdienst beim Oberlandesgericht Köln
  • Abschluss der Fortbildung „Fachanwalt für Verkehrsrecht, regelmäßige Fortbildung in Verkehrsrecht
  • Viele Jahre Berufserfahrung
  • Vertretung bundesweit vor allen Gerichten
  • Mitglied der RAK Köln

 

Rechtsanwalt Bonn - Siegel

 

Rechtsanwalt Verkehrsunfall- und Schadensregulierung Bonn

In Deutschland ist die Regulierung von Verkehrsunfällen und den damit verbundenen Schäden durch eine Vielzahl gesetzlicher Regelungen und Institutionen klar strukturiert. Die rechtliche Grundlage für die Abwicklung von Verkehrsunfällen bilden insbesondere das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), das Straßenverkehrsgesetz (StVG) und die Versicherungsvertragsgesetze (VVG). Dabei spielen vor allem die Haftpflichtversicherung sowie die Kaskoversicherung eine zentrale Rolle, um die finanziellen Folgen eines Unfalls zu bewältigen.

Grundsätzlich gilt das Prinzip der Verschuldenshaftung. Das bedeutet, dass derjenige, der den Unfall schuldhaft verursacht, für den entstandenen Schaden haftet. In der Regel übernimmt die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers die Regulierung der Schäden des Geschädigten. Es gibt jedoch auch Ausnahmen von diesem Prinzip. Nach § 7 StVG haftet der Halter eines Fahrzeugs unabhängig vom Verschulden allein aufgrund der Gefährdungshaftung, die durch den Betrieb eines Kraftfahrzeugs entsteht. Diese greift beispielsweise, wenn technische Defekte zum Unfall führen.

Wenn der Unfallgegner eine Mitverschulden trägt, wird eine sogenannte Quotelung vorgenommen. Dies bedeutet, dass die Schadensersatzansprüche entsprechend der Schuldanteile aufgeteilt werden. Die Schuldfrage wird im Zweifel durch die Polizei, Zeugen oder, falls es zu einem Gerichtsverfahren kommt, durch ein gerichtliches Gutachten geklärt.

Der Geschädigte eines Verkehrsunfalls hat Anspruch auf die Erstattung aller unfallbedingten Kosten. Dazu zählen Sachschäden, wie etwa Reparaturkosten am Fahrzeug, oder der Wiederbeschaffungswert, falls das Auto einen Totalschaden erlitten hat. Auch Kosten für ein Gutachten, das den Schaden bewertet, sowie die Nutzungsausfallentschädigung können erstattet werden. Diese Nutzungsausfallentschädigung gilt, wenn der Geschädigte aufgrund der Reparatur vorübergehend kein Ersatzfahrzeug nutzen kann.

Neben den Sachschäden kann der Geschädigte auch Schmerzensgeld verlangen, wenn er durch den Unfall verletzt wurde. Die Höhe des Schmerzensgeldes richtet sich nach der Schwere der Verletzungen und den daraus resultierenden Beeinträchtigungen. Auch langfristige gesundheitliche Folgen sowie psychische Belastungen können bei der Bemessung eine Rolle spielen.

Eine zentrale Rolle bei der Schadensregulierung spielen die Kfz-Haftpflichtversicherungen der Unfallbeteiligten. In Deutschland ist jeder Fahrzeughalter gesetzlich verpflichtet, eine solche Versicherung abzuschließen, die für Personen-, Sach- und Vermögensschäden aufkommt, die durch den Betrieb des Fahrzeugs entstehen. Im Falle eines Unfalls meldet der Unfallverursacher den Vorfall seiner Versicherung, welche die Regulierung des Schadens übernimmt. Der Versicherer prüft die Ansprüche des Geschädigten und zahlt im Falle einer gerechtfertigten Forderung den entsprechenden Betrag aus. 

Zusätzlich zur Haftpflichtversicherung kann der Fahrzeughalter eine Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung abschließen, um sich gegen eigene Schäden abzusichern. Die Teilkaskoversicherung deckt Schäden durch äußere Einflüsse, wie Naturkatastrophen, Diebstahl oder Wildunfälle, ab, während die Vollkaskoversicherung auch Schäden am eigenen Fahrzeug übernimmt, die durch selbst verschuldete Unfälle entstehen.

Nach einem Verkehrsunfall ist es in Deutschland ratsam, die Polizei hinzuzurufen, insbesondere wenn es zu Personenschäden oder erheblichen Sachschäden gekommen ist. Die Polizei sichert den Unfallort, nimmt den Unfall auf und fertigt ein Unfallprotokoll an, das im späteren Verlauf bei der Regulierung des Schadens eine wichtige Rolle spielen kann. Für die Unfallbeteiligten ist es auch sinnvoll, Fotos vom Unfallort und den beteiligten Fahrzeugen zu machen, um den Hergang zu dokumentieren.

Zudem sollte der Unfall sofort der eigenen Versicherung gemeldet werden, um Verzögerungen bei der Schadensregulierung zu vermeiden. Bei kleineren Schäden kann auch ein Unfallbericht ausgefüllt werden, den die Versicherungen zur Schadensregulierung nutzen.

Viele Verkehrsunfälle werden außergerichtlich geregelt, indem sich die Versicherungen und die beteiligten Parteien auf eine Schadensregulierung einigen. Falls es jedoch zu Streitigkeiten über die Höhe der Ansprüche oder die Schuldfrage kommt, kann der Geschädigte seine Ansprüche vor Gericht geltend machen. Hierbei ist in der Regel ein Anwalt für Verkehrsrecht hilfreich, der die Interessen seines Mandanten vertritt.

 

Rechtsanwalt Bußgeldverfahren/Ordnungswidrigkeiten Bonn

In Deutschland sind Bußgelder und Ordnungswidrigkeiten zentrale Instrumente, um Verstöße gegen Verkehrsregeln zu sanktionieren und die Sicherheit auf den Straßen zu gewährleisten. Die rechtliche Grundlage hierfür bildet das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG), das allgemeine Regelungen enthält, sowie die Straßenverkehrsordnung (StVO) und der Bußgeldkatalog, die speziell für den Straßenverkehr gelten. Während Verkehrsstraftaten schwerwiegende Verstöße darstellen, die strafrechtlich verfolgt werden, handelt es sich bei Ordnungswidrigkeiten um weniger gravierende Verstöße, die dennoch konsequent geahndet werden.

Ordnungswidrigkeiten sind Regelverstöße, die nicht den Straftatbestand erfüllen, aber dennoch gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen. Zu den häufigsten Verkehrsordnungswidrigkeiten zählen Geschwindigkeitsüberschreitungen, das Überfahren einer roten Ampel, falsches Parken, die Missachtung der Vorfahrt sowie das Telefonieren am Steuer ohne Freisprechanlage.

Der Bußgeldkatalog legt fest, welche Sanktionen für verschiedene Verstöße verhängt werden. Die Bandbreite reicht von geringen Verwarnungsgeldern für Bagatellen, wie etwa falsches Parken (10-30 Euro), bis hin zu hohen Bußgeldern bei schwerwiegenderen Verstößen, wie etwa zu schnelles Fahren oder das Überfahren einer roten Ampel.

Die häufigste Folge einer Ordnungswidrigkeit ist die Verhängung eines Bußgeldes. Dessen Höhe variiert je nach Schwere des Verstoßes. So können Geschwindigkeitsüberschreitungen innerorts zwischen 30 und 800 Euro kosten, je nach Höhe der Überschreitung und eventuellen Gefährdungen. Besonders schwerwiegende Verstöße wie das Überfahren einer roten Ampel können bis zu 360 Euro kosten und werden in einigen Fällen mit einem Fahrverbot belegt.

Neben Geldstrafen kann die Ordnungswidrigkeit auch Punkte im Fahreignungsregister (FAER) in Flensburg nach sich ziehen. Punkte werden bei schwereren Ordnungswidrigkeiten oder wiederholten Verstößen vergeben. Die Punktereform, die 2014 in Kraft trat, sieht vor, dass ab einem Punktestand von 8 Punkten die Fahrerlaubnis entzogen wird. Verstöße, die mit Punkten geahndet werden, sind beispielsweise Geschwindigkeitsüberschreitungen ab 21 km/h, das Fahren unter Einfluss von Alkohol oder das Ignorieren eines Überholverbots. Punkte verfallen nach einer bestimmten Zeit – je nach Schwere des Verstoßes nach zweieinhalb, fünf oder zehn Jahren.

Eine weitere Sanktion, die bei schwerwiegenden Verstößen droht, ist das Fahrverbot. Dieses kann für einen Zeitraum von einem bis zu drei Monaten verhängt werden. Häufige Gründe für ein Fahrverbot sind erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitungen (mehr als 31 km/h innerorts oder mehr als 41 km/h außerorts), das wiederholte Missachten von Verkehrsregeln innerhalb eines bestimmten Zeitraums (z.B. zwei Rotlichtverstöße in kurzer Folge) oder das Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss.

Die Bußgeldbehörden berücksichtigen bei der Festsetzung des Bußgeldes verschiedene Umstände. Mildernde Umstände können zum Beispiel eine erstmalige Tat oder eine besondere Notsituation sein. Erschwerende Umstände, wie etwa eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, können hingegen zu höheren Strafen führen.

Bei Verstößen, die mit Alkoholkonsum in Verbindung stehen, gibt es besondere Grenzwerte. Ab 0,5 Promille Alkohol im Blut handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld von mindestens 500 Euro, zwei Punkten in Flensburg und einem Monat Fahrverbot geahndet wird. Ab 1,1 Promille liegt eine Straftat vor, die in der Regel den Entzug der Fahrerlaubnis nach sich zieht.

Nach einer Ordnungswidrigkeit erhält der Betroffene in der Regel einen Bußgeldbescheid, in dem der Verstoß, die Höhe des Bußgeldes, eventuell verhängte Punkte und ein mögliches Fahrverbot aufgeführt sind. Dieser Bescheid enthält auch die Belehrung über das Recht auf Einspruch. Innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Bescheids kann der Betroffene gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einlegen, wenn er der Meinung ist, dass die Vorwürfe unberechtigt sind oder das Bußgeld unangemessen hoch ist. Wird der Einspruch eingelegt, prüft die Bußgeldbehörde den Fall erneut. Kommt es weiterhin zu keiner Einigung, kann der Fall vor Gericht gebracht werden, wo der Verstoß detailliert geprüft wird.

In der Praxis werden viele Verstöße außergerichtlich geklärt, doch in Einzelfällen, etwa bei der Überprüfung von Blitzermessungen oder der Schuldfrage bei Unfällen, kann ein gerichtliches Verfahren notwendig werden.

Neben den Sanktionen dient das Bußgeldsystem auch der Prävention. Es soll Autofahrer dazu anhalten, sich an die Verkehrsregeln zu halten, um Unfälle und Gefährdungen zu vermeiden. Wer durch häufige Verstöße auffällt, muss mit strengeren Maßnahmen rechnen. So können Autofahrer mit besonders vielen Punkten in Flensburg an einem Aufbauseminar teilnehmen, um Punkte abzubauen und ein Fahrverbot zu vermeiden.

 

Rechtsanwalt Entziehung der Fahrerlaubnis/Fahrverbot/MPU Bonn

Die Fahrerlaubnis ist der Nachweis, dass eine Person befähigt ist, ein Kraftfahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr zu führen. Sie wird nach erfolgreicher theoretischer und praktischer Prüfung erteilt. Doch Verstöße gegen Verkehrsregeln oder der Nachweis mangelnder Fahreignung können zur Entziehung der Fahrerlaubnis oder einem Fahrverbot führen. Zusätzlich spielt die medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) eine wichtige Rolle für die Wiedererlangung der Fahrerlaubnis nach schwerwiegenden Verstößen.

Die Fahrerlaubnis wird durch den Führerschein dokumentiert, der als offizielles Dokument den Besitz und die Gültigkeit der Fahrerlaubnis belegt. In Deutschland gibt es verschiedene Führerscheinklassen, die das Führen unterschiedlicher Fahrzeugtypen erlauben, etwa Pkw, Motorräder oder Lastkraftwagen. Jeder Fahrzeugführer muss die entsprechende Fahrerlaubnis für die jeweilige Fahrzeugklasse besitzen, andernfalls macht er sich strafbar.

Die Fahrerlaubnis kann in Deutschland entzogen oder vorübergehend eingeschränkt werden, wenn der Fahrer durch wiederholte oder schwerwiegende Verstöße gegen die Verkehrsordnung auffällt oder wenn seine Eignung zum Führen eines Fahrzeugs in Frage steht.

Ein Fahrverbot ist eine vorübergehende Sanktion und unterscheidet sich von der Entziehung der Fahrerlaubnis. Es wird meist für einen Zeitraum von ein bis drei Monaten verhängt und betrifft Verstöße wie erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitungen, das Überfahren einer roten Ampel oder Alkohol- bzw. Drogenfahrten. Der Führerschein wird während des Fahrverbots von der zuständigen Behörde einbehalten und dem Fahrer nach Ablauf der Sperrfrist automatisch zurückgegeben.

 

Das Fahrverbot ist eine Maßnahme, um Verkehrsteilnehmer für ihr Fehlverhalten zu sensibilisieren und sie für eine gewisse Zeit aus dem Verkehr zu ziehen, ohne ihnen dauerhaft die Fahrerlaubnis zu entziehen.

Anders als das Fahrverbot ist die Entziehung der Fahrerlaubnis eine schwerwiegendere Maßnahme und hat weitreichendere Folgen. Die Entziehung erfolgt, wenn ein Fahrer als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen eingestuft wird. Gründe hierfür können wiederholte Verkehrsverstöße, Straftaten im Straßenverkehr oder der Nachweis von Alkohol- oder Drogenmissbrauch sein.

Ein häufiger Grund für den Entzug der Fahrerlaubnis ist das Erreichen von 8 Punkten im Fahreignungsregister (FAER) in Flensburg. Auch schwere Alkoholdelikte, wie das Fahren mit einem Blutalkoholwert von über 1,1 Promille, führen in der Regel zur Entziehung. Nach dem Entzug der Fahrerlaubnis muss der Betroffene die Fahrerlaubnis neu beantragen, was häufig mit weiteren Auflagen wie der Teilnahme an einer MPU verbunden ist.

Die Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU), im Volksmund oft als „Idiotentest“ bezeichnet, ist ein zentrales Instrument zur Überprüfung der Fahreignung von Personen, die durch schwerwiegende oder wiederholte Verstöße auffällig geworden sind. Sie ist in der Regel Voraussetzung für die Wiedererlangung der Fahrerlaubnis nach deren Entzug. Gründe für die Anordnung einer MPU können sein:

– Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss

– Wiederholte schwerwiegende Verkehrsverstöße

– Erreichen von 8 Punkten im Fahreignungsregister

– Zweifel an der charakterlichen Eignung des Fahrers

Ziel der MPU ist es, zu überprüfen, ob der Betroffene seine Verkehrsverstöße reflektiert hat und bereit ist, sein Verhalten zu ändern. Die Untersuchung besteht aus einem medizinischen Teil, in dem körperliche und gesundheitliche Voraussetzungen, insbesondere in Bezug auf Alkohol- oder Drogenkonsum, geprüft werden, und einem psychologischen Teil, der die Einstellung des Fahrers zu den Verkehrsregeln und die Ursachen seiner Verstöße untersucht.

In der Regel wird die MPU in speziellen Untersuchungsstellen, wie etwa dem TÜV oder der DEKRA, durchgeführt. Das Ergebnis der MPU kann positiv oder negativ ausfallen. Bei einem positiven Ergebnis erhält der Betroffene die Empfehlung, die Fahrerlaubnis neu zu beantragen. Fällt das Ergebnis negativ aus, muss der Betroffene die MPU erneut absolvieren.

Nach der Entziehung der Fahrerlaubnis und erfolgreicher MPU kann die Fahrerlaubnis neu beantragt werden. Dazu ist es erforderlich, einen Antrag bei der Fahrerlaubnisbehörde zu stellen. Je nach Grund für die Entziehung und nach Anordnung der Behörde kann es erforderlich sein, dass der Betroffene erneut eine Fahrschule besucht und die theoretische und praktische Fahrprüfung ablegt.

Im Falle von Alkohol- oder Drogendelikten kann die Fahrerlaubnisbehörde auch die Vorlage eines ärztlichen Gutachtens oder den Nachweis einer abstinenzgestützten Therapie verlangen. Insbesondere bei wiederholtem Alkoholmissbrauch ist ein Abstinenznachweis oft erforderlich, um die MPU erfolgreich zu bestehen.

Um den Verlust der Fahrerlaubnis zu verhindern, können Verkehrsteilnehmer bei bestimmten Voraussetzungen freiwillig an Aufbauseminaren oder Fahreignungsseminaren teilnehmen. Solche Maßnahmen können dazu beitragen, Punkte in Flensburg abzubauen und das eigene Fahrverhalten zu reflektieren, bevor schwerwiegendere Sanktionen wie der Entzug der Fahrerlaubnis verhängt werden.

 

Rechtsanwalt Verkehrsstrafrecht Bonn

Verkehrsstraftaten stellen eine ernsthafte Bedrohung für die Sicherheit im Straßenverkehr dar und sind deshalb streng gesetzlich geregelt. Das Strafgesetzbuch (StGB), das Straßenverkehrsgesetz (StVG) sowie die Fahrerlaubnisverordnung (FeV) bilden die zentrale Rechtsgrundlage für Sanktionen bei Verkehrsvergehen.

Zu den häufigsten Verkehrsstraftaten zählen das Fahren unter Alkoholeinfluss, Drogenkonsum, Unfallflucht, Gefährdung des Straßenverkehrs und das Fahren ohne Fahrerlaubnis. Jede dieser Taten hat schwerwiegende Konsequenzen, die von Geldstrafen bis hin zu Freiheitsstrafen reichen können. Zusätzlich drohen Fahrerlaubnisentzug, Punkte in Flensburg sowie Fahrverbote.

Die sog. Alkoholdelikte zählen zu den besonders schwerwiegenden Verkehrsstraftaten. Bereits ab einem Blutalkoholwert von 0,5 Promille handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldstrafe, Punkten in Flensburg und einem Fahrverbot von einem Monat geahndet wird. Ab 1,1 Promille liegt eine Straftat vor, die in der Regel den Entzug der Fahrerlaubnis nach sich zieht. Wird der Fahrer zudem durch unsichere Fahrweise auffällig oder verursacht einen Unfall, können bereits ab 0,3 Promille strafrechtliche Konsequenzen folgen.

Die Drogendelikte im Straßenverkehr werden ähnlich streng geahndet wie Alkoholdelikte. Der Konsum von Betäubungsmitteln, insbesondere Cannabis, Amphetaminen oder Kokain, kann zur Fahruntüchtigkeit führen und wird daher strafrechtlich verfolgt. Auch hier drohen neben hohen Geldstrafen und Fahrverboten der Entzug der Fahrerlaubnis.

Eine Unfallflucht (auch Fahrerflucht genannt) stellt eine Straftat dar und liegt vor, wenn sich ein Unfallbeteiligter unerlaubt vom Unfallort entfernt, ohne die Feststellung seiner Person, seines Fahrzeugs und der Art seiner Beteiligung zu ermöglichen. Die Strafen reichen von Geldstrafen bis hin zu Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren. Zudem wird in vielen Fällen die Fahrerlaubnis entzogen.

Die Gefährdung des Straßenverkehrs liegt vor, wenn der Fahrer durch grob verkehrswidriges oder rücksichtsloses Verhalten Leib und Leben anderer gefährdet. Dies umfasst Situationen wie das Fahren mit stark überhöhter Geschwindigkeit, rücksichtsloses Überholen oder das Überfahren von roten Ampeln. Solche Vergehen werden meist mit Geldstrafen und in schwereren Fällen auch mit Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren geahndet. Hinzu kommt in der Regel der Entzug der Fahrerlaubnis.

Das Fahren ohne Fahrerlaubnis ist ebenfalls eine schwerwiegende Straftat. Wer ein Kraftfahrzeug ohne gültige Fahrerlaubnis führt, riskiert Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von bis zu einem Jahr. Diese Strafe wird in der Regel auch dann verhängt, wenn jemand ohne die erforderliche Führerscheinklasse ein Fahrzeug führt oder nach einem Fahrverbot bzw. Entzug der Fahrerlaubnis weiterhin ein Fahrzeug nutzt. Auch das Überlassen eines Fahrzeugs an eine Person ohne gültige Fahrerlaubnis ist strafbar.

Im Falle einer Verurteilung kann neben den strafrechtlichen Konsequenzen auch der sogenannte Punkteabzug im Fahreignungsregister in Flensburg erfolgen. Ab acht Punkten wird die Fahrerlaubnis entzogen. Das Fahreignungs-Bewertungssystem soll dazu beitragen, wiederholte Verstöße zu sanktionieren und Fahrern, die eine Gefahr für den Straßenverkehr darstellen, die Fahrerlaubnis zu entziehen.

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Verkehrsrecht Bonn: Aktuelle Rechtsthemen

Verkehrsrecht – Ordnungswidrigkeiten: Keine Verpflichtung zur Bildung einer Rettungsgasse auf autobahnähnlich ausgebauter innerörtlicher Straße, BayObLG, Beschluss v. 26.09.2023 – 201 ObOWi 971/23

Sachverhalt: Der Betroffene wurde vom Amtsgericht Augsburg am 25. Mai 2023 wegen einer Ordnungswidrigkeit zu einer Geldbuße von 240 Euro verurteilt und es wurde ein einmonatiges Fahrverbot verhängt. Ihm wurde vorgeworfen, am 16. Januar 2023 auf einer autobahnähnlich ausgebauten innerörtlichen Straße keine Rettungsgasse für ein Polizeifahrzeug gebildet zu haben. Bei … weiterlesen

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