Rechtsanwalt Entziehung der Fahrerlaubnis/Fahrverbot/MPU Bonn
Fahrerlaubnis, Fahrverbot, Entziehung und Neubeantragung, MPU:
Die Fahrerlaubnis in Deutschland unterliegt strengen Regelungen, die im Straßenverkehrsgesetz (StVG), der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) und im Strafgesetzbuch (StGB) verankert sind. Neben der erstmaligen Erteilung einer Fahrerlaubnis gibt es Maßnahmen wie Fahrverbot, Entziehung der Fahrerlaubnis, die medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) und Besonderheiten in der Probezeit. Sprechen Sie mit Ihrem Rechtsanwalt für Verkehrsrecht Bonn zur Wahrung Ihrer Interessen.
Fahrverbot Verkehrsrecht
Wann wird ein Fahrverbot angeordnet?
Ein Fahrverbot ist eine zeitlich begrenzte Untersagung des Führens von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr. Es wird meist bei schwerwiegenden oder wiederholten Verkehrsverstößen verhängt, wie etwa:
– Geschwindigkeitsüberschreitungen (in der Regel ab 31 km/h innerorts bzw. 41 km/h außerorts),
– Alkoholfahrten (ab 0,5 Promille Blutalkoholkonzentration),
– grobe Missachtung von Verkehrsregeln, die eine Gefährdung für andere darstellen, z. B. bei Rot über die Ampel fahren.
Das Fahrverbot ist eine Nebenstrafe, die üblicherweise mit einer Geldbuße oder einer Freiheitsstrafe auf Bewährung einhergeht. Die Dauer beträgt in der Regel zwischen einem und drei Monaten.
Muss man den Führerschein abgeben?
Ja, bei einem Fahrverbot muss der Führerschein für die Dauer des Fahrverbots bei der zuständigen Behörde abgegeben werden. Das kann die Polizei, ein Ordnungsamt oder das zuständige Amtsgericht sein. In der Regel ist im Bußgeldbescheid festgelegt, bis wann der Führerschein abgegeben werden muss.
Ab wann beginnt die Frist für das Fahrverbot?
Die Frist für das Fahrverbot beginnt ab dem Zeitpunkt, an dem der Führerschein bei der zuständigen Stelle abgegeben wurde. Wird der Führerschein nicht freiwillig abgegeben, kann die Polizei ihn beschlagnahmen.
Wann muss das Fahrverbot angetreten werden?
Wurde ein Fahrverbot erstmals verhängt und ist der Betroffene nicht bereits wegen eines Verkehrsverstoßes vorbelastet, kann dieser selbst entscheiden, wann er das Fahrverbot innerhalb von vier Monaten antritt. Diese Regelung gilt jedoch nur bei einem erstmaligen Fahrverbot. Nach Ablauf dieser Frist oder bei Wiederholungstätern beginnt das Fahrverbot sofort mit der Abgabe des Führerscheins.
Was muss man beim Fahrverbot beachten?
Während des Fahrverbots ist das Führen eines Kraftfahrzeugs in Deutschland verboten. Verstöße gegen dieses Verbot werden strafrechtlich verfolgt und können zu einer Geld- oder Freiheitsstrafe führen. Zudem kann die Entziehung der Fahrerlaubnis drohen.
Wie kann man die Anordnung eines Fahrverbots verhindern?
Unter bestimmten Umständen besteht die Möglichkeit, ein Fahrverbot in eine höhere Geldstrafe umzuwandeln. Das ist vor allem dann möglich, wenn der Betroffene nachweisen kann, dass ein Fahrverbot eine unverhältnismäßige Härte darstellt – zum Beispiel, wenn er beruflich auf den Führerschein angewiesen ist. Hierfür sollte jedoch ein erfahrener Anwalt konsultiert werden, um die Erfolgsaussichten eines Einspruchs abzuwägen.
Sprechen Sie mit Ihrem Rechtsanwalt Verkehrsrecht Bonn bevor es zu spät ist.
Telefon: 0228 – 369 23 48
Entziehung der Fahrerlaubnis
Wann wird die Fahrerlaubnis entzogen?
Die Entziehung der Fahrerlaubnis ist eine schwerwiegende Maßnahme und wird immer dann angeordnet, wenn sich der Fahrer als ungeeignet zum Führen von Fahrzeugen erwiesen hat. Gründe dafür sind:
– Alkohol- oder Drogenfahrten,
– erhebliche oder wiederholte Verkehrsverstöße,
– Straftaten im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr, wie Fahrerflucht oder fahrlässige Tötung,
– körperliche oder geistige Mängel, die das sichere Fahren beeinträchtigen,
– Erreichen von acht Punkten im Fahreignungsregister (FAER).
Wer ordnet die Entziehung der Fahrerlaubnis an?
Die Entziehung der Fahrerlaubnis kann von einem Gericht oder der Fahrerlaubnisbehörde angeordnet werden. Im Fall einer strafrechtlichen Verurteilung wegen schwerer Verkehrsdelikte entscheidet das Gericht über die Entziehung. Die Fahrerlaubnisbehörde ist hingegen bei festgestellter Nichteignung zuständig, beispielsweise aufgrund eines ärztlichen Gutachtens oder einer MPU.
Wie kann ich gegen die Entziehung vorgehen?
Gegen die Entziehung der Fahrerlaubnis kann man rechtlich vorgehen. Im Strafverfahren ist dies über eine Berufung oder Revision möglich, während im verwaltungsrechtlichen Verfahren gegen die Entscheidung der Fahrerlaubnisbehörde Widerspruch eingelegt werden kann. In beiden Fällen empfiehlt es sich, frühzeitig anwaltliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen, um die Erfolgschancen zu maximieren.
Wann kann ich eine neue Fahrerlaubnis beantragen?
Die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis ist frühestens nach Ablauf einer Sperrfrist möglich. Diese Sperrfrist wird in der Regel vom Gericht oder der Behörde festgelegt und kann zwischen sechs Monaten und fünf Jahren liegen. Nach Ablauf der Sperrfrist kann ein Antrag auf Neuerteilung gestellt werden. In vielen Fällen wird jedoch vorab die Teilnahme an einer MPU gefordert.
MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung)
Was ist eine MPU?
Die MPU, umgangssprachlich auch „Idiotentest“ genannt, ist eine Begutachtung der Fahreignung durch einen Verkehrspsychologen und einen Verkehrsmediziner. Sie wird vor allem dann angeordnet, wenn Zweifel an der Fahreignung des Betroffenen bestehen, z. B. nach Alkoholfahrten, Drogenkonsum oder wiederholten schweren Verkehrsverstößen.
Wann wird die MPU angeordnet?
Eine MPU kann angeordnet werden, wenn:
– der Fahrer mit einem Blutalkoholwert von 1,6 Promille oder mehr am Steuer erwischt wurde,
– Drogen im Straßenverkehr eine Rolle spielten,
– innerhalb der Probezeit oder innerhalb von fünf Jahren wiederholte schwere Verkehrsverstöße begangen wurden,
– Zweifel an der gesundheitlichen Eignung bestehen, z. B. bei Epilepsie oder starken Sehschwächen.
Was kann ich gegen die Anordnung unternehmen?
Gegen die Anordnung einer MPU gibt es nur begrenzte rechtliche Mittel. In der Regel ist die Anordnung eine Voraussetzung für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis. Ein Einspruch ist meist nur dann sinnvoll, wenn formelle Fehler vorliegen oder die medizinische Grundlage der Anordnung fraglich ist.
Wo macht man die MPU und was kostet sie?
Die MPU wird bei akkreditierten Begutachtungsstellen durchgeführt, die deutschlandweit zu finden sind. Die Kosten für die MPU liegen je nach Fall und Aufwand zwischen 350 und 750 Euro.
Was passiert, wenn ich die MPU nicht bestehe?
Besteht der Betroffene die MPU nicht, so wird die Fahrerlaubnis nicht erteilt. Es besteht jedoch die Möglichkeit, die MPU zu wiederholen. Dazu sollten die Gründe des Nichtbestehens genau analysiert und entsprechende Vorbereitungsmaßnahmen getroffen werden. Hierfür bieten Verkehrspsychologen oft spezielle Vorbereitungskurse an.
Kann ich gegen das Nichtbestehen der MPU vorgehen?
Rechtsmittel gegen das Ergebnis einer MPU selbst gibt es in der Regel nicht. Es besteht jedoch die Möglichkeit, das Gutachten anzufechten, wenn formale Fehler vorliegen oder Zweifel an der Unabhängigkeit der Begutachtung bestehen. Ein Anwalt kann helfen, die Erfolgsaussichten eines solchen Vorgehens zu bewerten.
Erste Fahrerlaubnis und Verkehrsverstöße in der Probezeit
Was ist die Probezeit?
Fahranfänger unterliegen nach der erstmaligen Erteilung der Fahrerlaubnis einer zweijährigen Probezeit. Während dieser Zeit sollen sie ihre Fahreignung unter Beweis stellen. Verstöße während der Probezeit haben oft schwerwiegendere Folgen als bei erfahrenen Fahrern.
Welche Verkehrsverstöße führen zu Maßnahmen in der Probezeit?
Verkehrsverstöße werden in der Probezeit in zwei Kategorien eingeteilt: A-Verstöße (schwerwiegende Verstöße) und B-Verstöße (weniger schwerwiegende Verstöße).
– A-Verstöße sind z. B. Geschwindigkeitsüberschreitungen ab 21 km/h, Alkohol am Steuer, Rotlichtverstöße oder Handybenutzung am Steuer.
– B-Verstöße umfassen u. a. das Fahren ohne Umweltplakette oder eine defekte Beleuchtung.
Welche Folgen haben Verstöße in der Probezeit?
Bereits der erste A-Verstoß oder zwei B-Verstöße führen zur Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre und zur Anordnung eines Aufbauseminars. Kommt es zu einem weiteren A-Verstoß oder zwei weiteren B-Verstößen, kann eine verkehrspsychologische Beratung empfohlen werden. Bei weiteren Verstößen droht der Entzug der Fahrerlaubnis –
Rechtsanwalt Verkehrsrecht Bonn