Rechtsanwalt Bußgeldverfahren Bonn

Bußgeldverfahren und Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr
Bußgeldverfahren und Ordnungswidrigkeiten spielen eine zentrale Rolle im Straßenverkehrsrecht. Sie sollen das regelkonforme Verhalten der Verkehrsteilnehmer sicherstellen und Verkehrsunfälle verhindern. Die Grundlage für die Sanktionierung von Verkehrsverstößen bildet das Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) in Verbindung mit der Straßenverkehrsordnung (StVO) und dem Bußgeldkatalog. In Folgenden werden die häufigsten Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr und die damit verbundenen Rechtsfolgen erläutert.

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Geschwindigkeitsüberschreitung

Geschwindigkeitsüberschreitungen gehören zu den häufigsten Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr und stellen ein erhebliches Sicherheitsrisiko dar. Sie werden gemäß der Straßenverkehrsordnung (StVO) geahndet und im Bußgeldkatalog mit Geldbußen, Punkten in Flensburg und unter Umständen Fahrverboten belegt.

Die Höhe des Bußgeldes richtet sich nach der Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit und der Art des Verkehrsbereichs (innerorts oder außerorts). Innerhalb geschlossener Ortschaften sind die Sanktionen in der Regel strenger, da hier die Gefährdung von Fußgängern und anderen Verkehrsteilnehmern höher ist. Zum Beispiel kann eine Überschreitung um 21 bis 25 km/h innerorts mit einer Geldbuße von 115 Euro und einem Punkt in Flensburg geahndet werden. Ab einer Überschreitung von 31 km/h droht bereits ein einmonatiges Fahrverbot.

Bei besonders schweren Verstößen, insbesondere bei wiederholter Geschwindigkeitsüberschreitung, erfolgt neben der Geldstrafe die Eintragung von Punkten im Fahreignungsregister in Flensburg. Bei acht Punkten droht die Entziehung der Fahrerlaubnis.

Bei besonders schwerwiegenden Geschwindigkeitsüberschreitungen mit Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer kann eine Geschwindigkeitsübertretung auch als Straftat gemäß § 315c StGB gewertet werden. In diesen Fällen drohen neben einem Bußgeld und Fahrverbot auch strafrechtliche Konsequenzen.

Rotlichtverstoß

Ein Rotlichtverstoß liegt vor, wenn ein Fahrer eine rote Ampel überfährt. Rotlichtverstöße zählen zu den besonders schwerwiegenden Ordnungswidrigkeiten, da sie häufig zu gefährlichen Unfällen, insbesondere im Kreuzungsbereich, führen können.

Die Sanktionen für einen Rotlichtverstoß variieren je nach Dauer der Rotlichtphase. Bei einem einfachen Rotlichtverstoß (bis zu einer Sekunde Rotlicht) liegt das Bußgeld bei 90 Euro und einem Punkt. Bei einem qualifizierten Rotlichtverstoß (länger als eine Sekunde) drohen ein Bußgeld von mindestens 200 Euro, zwei Punkte sowie ein einmonatiges Fahrverbot.

Wird durch den Rotlichtverstoß eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer oder eine Sachbeschädigung verursacht, erhöhen sich die Sanktionen erheblich. In schweren Fällen kann das Bußgeld bis zu 320 Euro betragen, und es drohen ein dreimonatiges Fahrverbot und zwei Punkte.

Verstöße an Fußgängerampeln oder beim Abbiegen werden besonders streng geahndet, da hier die Gefahr einer Kollision mit ungeschützten Verkehrsteilnehmern besonders hoch ist. Eine besondere Aufmerksamkeit gilt zudem den Verstößen im Bereich von Bahnübergängen, die zu besonders schweren Unfällen führen können.

Parkverstoß

Parkverstöße betreffen die Missachtung der Park- und Haltevorschriften, wie das Abstellen des Fahrzeugs im Halteverbot, auf Gehwegen oder in Anwohnerzonen ohne gültige Genehmigung. Obwohl Parkverstöße meist als geringfügig angesehen werden, können sie den Verkehrsfluss behindern und Gefahren verursachen.

Die Bußgelder für Parkverstöße sind in der Regel geringer als bei anderen Ordnungswidrigkeiten, bewegen sich jedoch bei wiederholten Verstößen im empfindlichen Bereich. Ein Parken im Halteverbot wird beispielsweise mit einem Verwarnungsgeld von 25 Euro geahndet. Blockiert das Fahrzeug jedoch Rettungswege oder Behindertenparkplätze, kann das Bußgeld auf bis zu 100 Euro steigen.

Bei behinderndem oder gefährlichem Parken kann das Fahrzeug abgeschleppt werden. Die Kosten für das Abschleppen sind vom Fahrzeughalter zu tragen und können mehrere Hundert Euro betragen. Besonders streng werden Verstöße geahndet, die Rettungskräfte behindern oder Zugänge zu Feuerwehrzufahrten blockieren.

In der Regel ziehen Parkverstöße keine Punkte nach sich. Ausnahmefälle sind jedoch Verstöße, bei denen durch das Parken eine erhebliche Gefährdung von Verkehrsteilnehmern oder eine Behinderung von Einsatzkräften entsteht.

Handy am Steuer

Die Nutzung eines Handys am Steuer ist eine häufige Ordnungswidrigkeit, die die Reaktionsfähigkeit des Fahrers erheblich beeinträchtigt und zu schweren Unfällen führen kann. Das Telefonieren, Texten oder Surfen während der Fahrt ist gemäß § 23 StVO verboten.

Die Nutzung eines Mobiltelefons am Steuer wird mit einem Bußgeld von mindestens 100 Euro und einem Punkt in Flensburg geahndet. Bei einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer kann das Bußgeld auf 150 Euro steigen, und es droht ein einmonatiges Fahrverbot.

Verursacht der Fahrer durch die Ablenkung einen Unfall, steigen die Sanktionen weiter an. In schweren Fällen kann die Tat als fahrlässige Körperverletzung oder Gefährdung des Straßenverkehrs eingestuft werden, was strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann.

Erlaubt ist die Nutzung von Freisprecheinrichtungen, sofern der Fahrer das Handy nicht in die Hand nimmt. Die Nutzung von Sprachsteuerungen ist ebenfalls gestattet, solange die Aufmerksamkeit des Fahrers nicht übermäßig abgelenkt wird.

Punkteabbau im Fahreignungsregister

Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg werden bei schweren Verkehrsverstößen eingetragen und können im schlimmsten Fall zum Entzug der Fahrerlaubnis führen. Um den Punktestand zu reduzieren, gibt es gesetzliche Regelungen zum Punkteabbau.

Fahrer können einmal in fünf Jahren durch die freiwillige Teilnahme an einem Fahreignungsseminar einen Punkt abbauen, wenn der Punktestand maximal fünf Punkte beträgt. Die Seminare bestehen aus verkehrspädagogischen und verkehrspsychologischen Elementen und sollen das Risikobewusstsein der Teilnehmer schärfen.

Punkte verfallen nach einer bestimmten Frist automatisch, abhängig von der Schwere des Verstoßes. Ordnungswidrigkeiten verjähren in der Regel nach zweieinhalb Jahren, schwerwiegende Verstöße nach fünf Jahren und Straftaten nach zehn Jahren.

Hat ein Fahrer sechs oder mehr Punkte, ist ein freiwilliger Punkteabbau nicht mehr möglich. Stattdessen kann die Fahrerlaubnis ab acht Punkten entzogen werden.

Trunkenheitsfahrt

Das Führen eines Fahrzeugs unter Alkoholeinfluss zählt zu den gravierendsten Ordnungswidrigkeiten und Straftaten im Straßenverkehr. Die Promillegrenzen sind gesetzlich festgelegt, und Verstöße können schwerwiegende rechtliche Folgen haben.

Die gesetzliche Grenze für Alkohol am Steuer liegt bei 0,5 Promille. Ab dieser Grenze droht ein Bußgeld von mindestens 500 Euro, zwei Punkte und ein einmonatiges Fahrverbot. Für Fahranfänger in der Probezeit und Fahrer unter 21 Jahren gilt ein absolutes Alkoholverbot (0,0 Promille).

Ab einem Blutalkoholwert von 1,1 Promille liegt eine absolute Fahruntüchtigkeit vor, und der Verstoß wird als Straftat eingestuft. Es drohen hohe Geldstrafen, drei Punkte, der Entzug der Fahrerlaubnis und in schweren Fällen sogar eine Freiheitsstrafe.

Bei einer Trunkenheitsfahrt mit Gefährdung oder Unfallverursachung verschärfen sich die Strafen erheblich. Neben dem Entzug der Fahrerlaubnis kann eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) angeordnet werden, um die Fahreignung des Betroffenen zu überprüfen –
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Ablauf des Bußgeldverfahrens

Ein Bußgeldverfahren wird in Deutschland eingeleitet, wenn eine Person eine Ordnungswidrigkeit, wie zum Beispiel eine Geschwindigkeitsüberschreitung, einen Rotlichtverstoß oder falsches Parken, begangen hat. Die rechtlichen Grundlagen für das Bußgeldverfahren sind im Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) geregelt. Es bietet dem Betroffenen mehrere Möglichkeiten, sich gegen unrechtmäßige Vorwürfe zu wehren. Von der Anhörung bis hin zum gerichtlichen Verfahren können verschiedene Rechtsmittel eingelegt werden, um das Verfahren zu beeinflussen. Dabei ist es wichtig, Fristen zu wahren und die einzelnen Schritte sorgfältig zu prüfen, um mögliche Konsequenzen zu vermeiden.

Einleitung des Verfahrens

Das Bußgeldverfahren beginnt in der Regel mit der Feststellung einer Ordnungswidrigkeit. Dies kann durch die Polizei, Ordnungsbehörden oder durch technische Überwachungssysteme, wie Blitzer oder Überwachungskameras, geschehen. Sobald die Ordnungswidrigkeit festgestellt wurde, erhält der Betroffene einen Anhörungsbogen. Hier wird ihm die Möglichkeit gegeben, sich zur Sache zu äußern und gegebenenfalls entlastende Umstände darzulegen. Der Anhörungsbogen ist ein wesentlicher Teil des Verfahrens, da die Angaben, die hier gemacht werden, im weiteren Verlauf berücksichtigt werden können.

Bußgeldbescheid

Kommt die zuständige Behörde nach Prüfung der Anhörung zu dem Schluss, dass eine Ordnungswidrigkeit vorliegt, erlässt sie einen Bußgeldbescheid. Dieser Bescheid enthält genaue Informationen zur Tat, die Höhe des Bußgeldes sowie eventuell verhängte Nebenstrafen, wie Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot. Der Bußgeldbescheid wird dem Betroffenen postalisch zugestellt und stellt einen Verwaltungsakt dar, gegen den innerhalb einer Frist von zwei Wochen Einspruch eingelegt werden kann.

Einspruch gegen den Bußgeldbescheid

Wenn der Betroffene der Meinung ist, dass der Bußgeldbescheid unrechtmäßig ist, kann er innerhalb von zwei Wochen Einspruch einlegen. Der Einspruch muss schriftlich bei der Behörde eingereicht werden. Die Behörde prüft daraufhin den Fall erneut. Sollte der Einspruch berechtigt sein, kann der Bescheid geändert oder sogar aufgehoben werden. Ist die Behörde jedoch weiterhin der Auffassung, dass die Ordnungswidrigkeit begangen wurde, wird der Fall an das zuständige Amtsgericht weitergeleitet. In diesem Fall entscheidet das Gericht über den Einspruch.

Gerichtliche Entscheidung

Kommt es zu einem Gerichtsverfahren, prüft ein Richter den Fall und entscheidet, ob der Bußgeldbescheid rechtmäßig ist. In der mündlichen Verhandlung kann der Betroffene seine Sicht der Dinge darlegen, und es können Beweise vorgebracht werden. Das Gericht kann den Bußgeldbescheid bestätigen, abändern oder aufheben. Eine weitere Möglichkeit ist, dass das Gericht das Verfahren einstellt, wenn es zu dem Schluss kommt, dass die Beweislage nicht ausreicht oder andere Gründe vorliegen.

Rechtsfolgen bei bestandskräftigem Bescheid

Wird kein Einspruch eingelegt oder bleibt der Einspruch ohne Erfolg, wird der Bußgeldbescheid rechtskräftig. Ab diesem Zeitpunkt muss das Bußgeld innerhalb einer bestimmten Frist gezahlt werden. Ist dies nicht der Fall, können Zwangsmaßnahmen wie Lohnpfändungen oder Kontopfändungen eingeleitet werden. In schwereren Fällen, insbesondere bei hohen Bußgeldern, können auch Ersatzfreiheitsstrafen verhängt werden, wenn der Betroffene die Zahlung verweigert.

Nebenfolgen eines Bußgeldverfahrens

Neben der eigentlichen Geldstrafe können Bußgeldverfahren auch weitere Folgen nach sich ziehen. Bei Verkehrsverstößen können Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg eingetragen werden. Ab einem bestimmten Punktestand droht die Entziehung der Fahrerlaubnis. Zudem können bei schweren Verkehrsverstößen Fahrverbote verhängt werden, die den Betroffenen für einen festgelegten Zeitraum von der Teilnahme am Straßenverkehr ausschließen.

Verjährung

Das Bußgeldverfahren unterliegt bestimmten Verjährungsfristen. Je nach Schwere der Ordnungswidrigkeit beträgt die Verjährungsfrist zwischen drei Monaten und zwei Jahren. Diese Frist beginnt in der Regel ab dem Zeitpunkt der Tat und kann durch verschiedene Maßnahmen, wie zum Beispiel die Zustellung eines Anhörungsbogens oder Bußgeldbescheides, unterbrochen werden. Nach Ablauf der Verjährungsfrist kann das Bußgeldverfahren nicht mehr weitergeführt werden.

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